Vermessung

Aufgaben

Vermessungsgerät
Vermessungsgerät© ABBSTSTA

Hinweis:
Die Durchführung von Vermessungen geschieht nur im agrarbehördlichen Wirkungskreis!

  • Organisation, Leitung, Durchführung und Kontrolle aller technischen Arbeiten im Vermessungsreferat
  • Vorbereitung, Planung und Durchführung aller anfallenden Vermessungsarbeiten und Erstellung von Teilungsplänen
  • Aufbereitung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des BEV
  • Vermessungstechnische Ausbildung neu eingestellter Mitarbeiter

Kosten und Aufwand

Wenn auch für die Vermessungsarbeiten einschließlich Planerstellung keine Beiträge zu leisten sind, haben die Parteien die Hilfsdienste bei der Vermessung und das notwendige Material, wie Grenzmarken, Farbe, Pflöcke und Hilfsgeräte (Motorsäge, Schlaggeräte, Hacken, Schaufel etc.) unentgeltlich beizustellen.
Bei Großverfahren ist derzeit eine Förderung des Aufwandes möglich.

Zeitliche Abwicklung

Die beantragten Verfahren werden grundsätzlich nach dem Eingangsdatum bearbeitet.
Die Außen- und Vermessungsarbeiten erfolgen in der Regel in den Monaten März bis November, während die Ausarbeitung und Erstellung der Pläne für die darauffolgenden Wintermonate vorgesehen ist.

Ansprechpartner

GRAZ:  DI Birgit Riemer,  Michael Kowaliuk

STAINACH:  Ing. Herbert Schilcher,  Christina Gallob

Servicestelle LEOBEN:  Ing. Herbert Schilcher,  Ing. Karl Schantl