Jahresplaner-Termine für das Schuljahr 2022/23

Unterrichtsjahr

Ganzjährig geführte Schulen: 

 Unterrichtsjahr vom
12.09.2022 bis 07.07.2023

2. Jg. für alle in Land- u. Forstwirtschaft sowie Obst/Oberverarbeitung, Weinbau/Kellerwirtschaft

 Unterrichtsjahr vom 
12.09.2022 bis 26.05.2023

Weiterführende FS Gartenbau:

 Unterrichtsjahr vom 
12.09.2022 bis 07.07.2023

Mehrberufliche Ausbildung Maschinenbautechnik

 Unterrichtsjahr vom 
03.11.2022 bis 26.05.2023


Betriebsleiter/innenlehrgänge:

Fachbereich „Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement" - Betriebspraktikum

FS Burgstall, FS Großlobming,
FS Halbenrain, FS Hartberg, FS Maria Lankowitz,
FS Naas, FS Neudorf, FS Oberlorenzen,
FS St. Martin, FS Stein, FS Vorau

   20.03.2023 bis 11.06.2023

FS Feistritz, FS Gröbming

   09.01.2023 bis 26.03.2023
 + 1 Ferienwoche

10 Unterrichtswochen plus 2 Ferienwochen nach Wahl  

= 12 Wochen



Fachbereich "Land- und Forstwirtschaft" - Praktikum

  Unterrichtsjahr 03.11.2022 bis 07.07.2023
  nach dem 2. Jahrgang   Fremdpraktikum 27.05.2023 bis 02.11.2023

Das verpflichtende Fremdpraktikum umfasst mindestens 16 Wochen

Fachbereich "Land- und Forsttechnik" - Praktikum

  Unterrichtsjahr 03.11.2022 bis 07.07.2023
  nach dem 2. Jahrgang   Fremdpraktikum 08.07.2023 bis 02.11.2023

Fachbereich "Obst und Obstverarbeitung" sowie "Weinbau und Kellerwirtschaft"

  Unterrichtsjahr 03.11.2022 bis 07.07.2023
  nach dem 2. Jahrgang   Fremdpraktikum 27.05.2023 bis 03.11.2024


Das verpflichtende Fremdpraktikum umfasst in der 3jährigen Form mindestens 17 Wochen
                                                                   und in der 4jährigen Form 8 bzw. 15 Monate

Fachbereich "Feldgemüsebau"

                                                        Unterrichtsjahr                                        03.11.2022 bis 26.05.2023       
  Fremdpraktikum         18.02.2023 bis 30.04.2023

Das verpflichtende Fremdpraktikum umfasst mindestens 8 Wochen.

Fachschulen für Land- und Ernährungswirtschaft

Im 2. Jahrgang muss nach dem neuen Lehrplan 1 Woche für berufliche Orientierung verwendet werden.

in der 3-jährigen Fachschulzeit können drei Wochen schulautonom geführt werden.
Projekte, Blockungen/Module und Zusatzausbildungen können klassenintern, klassenübergreifend oder schulübergreifend umgesetzt werden.
Der Werteinheitenverbrauch orientiert sich an den vorhandenen Ressourcen und darf 50 WE pro Woche nicht übersteigen.

Für die Umsetzung stehen folgende "Gegenstände" zur Auswahl:

theorieähnliche Tätigkeit 1,105 WE/UE (LVG 1) pD: 1,100 WE/UE (LVG 1)
praxisähnliche Tätigkeit 0,825 WE/UE (LVG 6) pD: 1,000 WE/UE (LVG 6)
aufsichtsähnliche Tätigkeit 0,500 WE/Std. pD: 0,600 WE/Std.

Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft

Im 1. Jahrgang ist 1 Woche, im 2. Jahrgang sind 2 Wochen und im 3. Jahrgang ebenfalls 2 Wochen alternativer Projektunterricht zu führen.

Pro Klasse und Woche stehen dafür 50 WE zur Verfügung.

Für die Umsetzung stehen folgende "Gegenstände" zur Auswahl:

theorieähnliche Tätigkeit 1,105 WE/UE (LVG 1) pD: 1,100 WE/UE (LVG 1)
praxisähnliche Tätigkeit 0,825 WE/UE (LVG 6) pD: 1,000 WE/UE (LVG 6)
aufsichtsähnliche Tätigkeit 0,500 WE/Std. pD: 0,600 WE/Std.          

Ferien

Herbstferien  27.10.2022 bis 31.10.2022 (einschließlich 02.11.2022)
Weihnachtsferien vom    24.12.2022 bis 07.01.2023
Semesterferien vom  20.02.2023 bis 26.02.2023
Osterferien vom  01.04.2023 bis 10.04.2023 (11.04.2023)
Pfingstferien vom  27.05.2023 bis 29.05.2023 (30.05.2023)
Sommerferien vom  08.07.2023 bis 10.09.2023

Schulfrei erklärte Tage, Internatswochenende, Schulzeiten:

Nach § 11 Abs. 2 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes
werden von der Schulbehörde drei Tage für schulfrei erklärt: 
  
Freitag, 09. Dezember 2022
Freitag, 19. Mai 2023 und
Freitag, 09. Juni 2023.

Zwei weitere Tage kann der/die Schulleiter/in aus Anlässen des schulischen oder öffentlichen Lebens und religiöser Übungen für schulfrei erklären.

Werden Herbstferien gewählt, ist am Dienstag nach dem Ostermontag, den 11.04.2023 und am Dienstag nach dem Pfingstmontag, den 30.05.2023 Unterricht und es steht nur mehr ein weiterer schulautonomer Tag für den Schulleiter/in zur Verfügung.
 
An allen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen ist eine Zusammenziehung des Unterrichtes auf fünf Tage in der Woche (Mo - Fr) festgelegt.

Pro Schuljahr kann maximal ein Internatswochenende geführt werden, sofern dieser Wochenenddienst aus dem Pool des Internatsdienstes finanziert werden kann, wobei die Terminwahl den einzelnen Schulen obliegt. Für die Führung eines Wochenendinternatsdienstes ist die Anwesenheit von mindestens 20 Schüler/innen erforderlich.

Die Schüler/innenabreise vor Wochenenden ist für alle Schüler/innen am Freitag, ab 14.00 Uhr, vorzusehen. Die Schüler/innenanreise bei Schulen mit angeschlossenem Internat ist für Montag früh festgesetzt. Auch der Anreisedienst ist aus dem Pool Internatsdienst zu planen. Weiters sind keine Ausnahmeanreisen (Abendanreise nach Feiertag) möglich.
Die Abreise bei Ferienbeginn und vor Feiertagen kann an den Internatsschulen jeweils am letzten Schultag nach Beendigung des Unterrichtes erfolgen. Für Abweichungen vom obigen Zeitplan ist in begründeten Fällen rechtzeitig bei der Schulbehörde anzusuchen.

Abschlussprüfung

Termine für die Abschlussprüfung

Fachbereich Land- und Ernährungswirtschaft

Abschlussarbeit:

Themenfestlegung bis spätestens 15. Dezember 2022
Abgabe vor dem Pflichtpraktikum bis  16. Juni 2023

Schriftliche und praktische Klausurprüfung (Deutsch und Fachklausur):

Themanmeldung bis spätestens 01. Februar 2023

Prüfungszeitraum (vor Pflichtpraktium)

bzw. FS Feistritz und FS Gröbming

27. Februar bis 17. März 2023

12. Juni bis 30. Juni 2023

Mündliche Abschlussprüfung:

Themenkundmachung am  01. März 2023
Prüfungszeitraum 19. Juni bis 30. Juni 2023

 

Fachbereich Land- und Forstwirtschaft

Abschlussarbeit:

Themenfestlegung bis spätestens 30. November 2022
Abgabe spätestens am  26. Mai 2023

Schriftliche und praktische Klausurprüfung (Deutsch und Fachklausur):

Themenmeldung bis  01. März 2023
Prüfungszeitraum  22. Mai bis 07. Juni 2023

Mündliche Abschlussprüfung:

Themenkundmachung am  01. März 2023
Prüfungszeitraum  19. Juni bis 30. Juni 2023

KlassenschülerInnenanzahl/Gruppeneinteilung

Stichtag für die ganzjährig geführten Klassen ist der 03. Oktober 2022, für die Betriebsleiterklassen in der Land- und Forstwirtschaft der 14. November 2022. Diese SchülerInnenzahlen sind bindend für Meldungen nach außen wie z.B. an die Statistik Austria.


Laut Steiermärkischem land- und forstwirtschaftlichem Schulgesetz darf die Zahl der Schüler/innen in einer Klasse 30 nicht übersteigen.

Für notwendige Erhöhungen auf maximal 36 Schüler/innen ist der Schulbehörde ein Ansuchen vorzulegen. In Ausnahmesituationen kann die Erhöhung auf maximal 38 Schüler/innen unter Zustimmung der Klassenkonferenz für erste Klassen beantragt werden, wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Situation handelt. Für die Unterschreitung der Klassenschüler/innenzahl von 25 ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.

Als Werteinheiten-Planungsvorgabe stehen für den Unterricht 2,38 Werteinheiten pro Woche pro SchülerIn zur Verfügung. Für die Klassenteilung in Praxisgruppen gilt der Teiler 9 im Schulschnitt.

Gemäß § 3 der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetz in Verbindung mit den im Protokoll der Direktorenkonferenz vom 5. September 1996 und der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2010 festgelegten Zahlen und dem Konferenzbeschluss vom 06. Juni 2019 gelten nachstehende Gruppenteilungen.

Aufgrund des neuen Lehrplans mit den neuen Unterrichtsbezeichnungen werden die Unterrichtsgegenstände mit dem entsprechenden Teiler aufgelistet:

Lebende Fremdsprache (Englisch):
Teilungszahl 15, Gruppengröße mind. 11, max. 2 Gruppen je Klasse, d.h. ab 22 SchülerInnen 2 Gruppen

Angewandte Informatik:
Teilungszahl 15, Gruppengröße mind. 11, max. 2 Gruppen je Klasse, d.h. ab 22 SchülerInnen 2 Gruppen

Bewegung und Sport:
Ab 33 SchülerInnen wird ein/e Begleitlehrer/in ermöglicht.

Mathematik und Wirtschaftliches Rechnen sowie Deutsch und Kommunikation
Ab 31 SchülerInnen ist eine Teilung in 2 Gruppen möglich.

Freigegenstände:
Eröffnungszahl 15 SchülerInnnen, Fortführung im 2. Semester ab 12 SchülerInnen

Pflichtgegenstände vertiefend:

Deutsch und Kommunikation:
Max. 1 UE. in der 2. und 1 UE. in der 3. Klasse kann für Kommunikationsübungen geteilt werden, Teilungszahl 15, Gruppengröße mind. 12, max. 2 Gruppen je Klasse, d.h. ab 24 SchülerInnen 2 Gruppen

Unternehmenführung und Rechnungswesen:
Max. 1 UE. in der 2. und 1 UE. in der 3. Klasse kann für betriebswirtschaftliche Übungen geteilt werden, Teilungszahl 15, Gruppengröße mind. 11, max. 2 Gruppen je Klasse, d.h. ab 22 SchülerInnen 2 Gruppen.

Internats- und Tagesbetreuung

Aufgrund der Werteinheitenvorgabe des Bundes stehen für die Internats- und Tagesbetreuung pro Woche folgende Werteinheiten zur Verfügung:

Fachschule mit Internat:
Grunddienst                 22,00 WE
Pro InternatsschülerIn    0,14 WE
Pro Klasse                     0,25 WE

Tagesschule:
Mittagsaufsicht              2,50 WE
Pro Klasse                     0,25 WE

 

Praxiszeit an drei- bzw. vierjährigen Fachschulen

Die Praxiszeit in der 3-jährigen Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft umfasst mindestens drei Monate, in der vierjährigen Fachschule 13 Monate und ist nach Abschluss des vierten Semesters bis spätestens zum Ende des dritten bzw. vierten Unterrichtsjahres zu leisten.

Das Betriebspraktikum kann voll oder teilweise in landwirtschaftlichen Betrieben, in Sozialeinrichtungen sowie in Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben der EU-Länder abgelegt werden.

In den Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft ist nach Abschluss des 4. Semesters bis zum Abschluss des Betriebsleiterlehrganges im 3-jährigen Modell eine Praxiszeit von mindestens 16 Wochen und im 4-jährigen Modell von 8 bzw. 15 Monaten nachzuweisen, wovon jeweils mindestens 4 Monate als Fremdpraxis zu leisten sind. Das Betriebspraktikum als alternativer Pflichtgegenstand kann voll oder teilweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie der EU- Länder abgelegt werden. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann voll oder teilweise auch für eine Praxis oder Lehrzeit in den genannten Betrieben verwendet werden.

Die Schüler/innen sind zu Aufzeichnungen während der Heim- und Fremdpraxis verpflichtet und haben Veranstaltungen auf Grund von Einberufungen durch die Schule zu besuchen.

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