Jahresplaner-Termine
Unterrichtsjahr
Ganzjährig geführte Schulen Unterrichtsjahr vom 09.09.2013 bis 04.07.2014
2. Jhg. für alle in der Land- und Forstwirtschaft vom 09.09.2013 bis 30.05.2014
BetriebsleiterInnenlehrgänge:
Fachbereich „Ländliche Hauswirtschaft" - Betriebspraktikum
Schwerpunkt „Gesundheit und Soziales" bzw. "Tourismus und BDL" |
24.03.2014 bis 15.06.2014 |
Schwerpunkt „Tourismus und Soziales" |
07.01.2014 bis 23.03.2014 |
Schwerpunkt "Landwirtschaft und Tourismus" | 09.09.2013 bis 17.11.2013 |
Schulversuch FSLE Grabnerhof | 22.8.2011 bis 30.10.2011 |
10 Unterrichtswochen plus 2 Ferienwochen nach Wahl = 12 Wochen
Fachbereich "Land- und Forstwirtschaft und Obstbau" Unterrichtsjahr vom 04.11.2013 bis 04.07.2014
Fachbereich „Land- und Forstwirtschaft" Unterrichtsjahr vom 03.11.2011 bis 27.04.2012
Schulfrei erklärte Tage, Internatswochenende, Schulzeiten:
Nach § 11 Abs. 2 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes
Montag, 31. Oktober 2011 |
Praxiszeit an drei- bzw. vierjährigen Fachschulen
Die Praxiszeit in der 3-jährigen Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft umfasst mindestens drei Monate, in der vierjährigen Fachschule 15 Monate und ist nach Abschluss des vierten Semesters bis spätestens zum Ende des dritten bzw. vierten Unterrichtsjahres zu leisten. Das Betriebspraktikum kann voll oder teilweise in landwirtschaftlichen Betrieben, in Sozialeinrichtungen sowie in Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben der EU-Länder abgelegt werden.
In den Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft ist nach Abschluss des 4. Semesters bis zum Abschluss des Betriebsleiterlehrganges im 3-jährigen Modell eine Praxiszeit von mindestens 3 Monaten und im 4-jährigen Modell von 15 Monaten nachzuweisen, wovon jeweils mindestens drei Monate als Fremdpraxis zu leisten sind. Das Betriebspraktikum als alternativer Pflichtgegenstand kann voll oder teilweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie der EU-Länder abgelegt werden. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann voll oder teilweise auch für eine Praxis oder Lehrzeit in den genannten Betrieben verwendet werden. Die Schüler/innen sind zu Aufzeichnungen während der Heim- und Fremdpraxis verpflichtet und haben Veranstaltungen auf Grund von Einberufungen durch die Schule zu besuchen.