29.03.2004
Art. 33 Kulturlandschaften und Landschaftsgestaltung a 1-4
Was ist förderbar? förderbar sind • Investiotions-, • Organisations- und • Planungskosten für Maßnahmen im Bereich der Landschafts- und Ufergestaltung, zur Schaffung von Biotopverbundsystemen und Pufferflächen zum Schutz des Bodens, die kollektiv und gebietsbezogen erfolgen und umweltorientiert sind.