Ländliche Entwicklung 2014 - 2020

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 Sonderrichtlinie des Landes Steiermark zur EU-Land-finanzierten Projektmaßnahmen
 

Das österreichische Programm für Ländliche Entwicklung 2014-2020 wurde am 12.12.2014 offiziell von der EU-Kommission genehmigt und ist mit Dänemark und Polen unter den Ersten, die grünes Licht aus Brüssel erhielten. Agrarkommissar Phil Hogan bezeichnete das österreichische Programm als vorbildlich.
Die Sonderrichtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Projektmaßnahmen wurde am 18.12.2014 von der Landesregierung beschlossen und enthält die allgemeinen und für die jeweilige Vorhabensart spezifischen Bedingungen für die Teilnahme an den Maßnahmen und den Abschluss eines Vertrages zwischen einem Förderwerber und dem Land Steiermark. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Vorhabensart aus Mitteln der EU und des Landes Steiermark, ohne Beteiligung des Bundes, finanziert wird.
Die Sonderrichtlinie bildet einen integrierten Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Förderungswerber auf Grund seines Antrages und dem Land Steiermark auf Grund der Genehmigung des Antrages zustande kommt.
Ebenso ist die Verpflichtungserklärung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.

 

 

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