Tierversuche
Tierversuche sind melde- bzw. genehmigungspflichtige experimentelle Eingriffe oder Behandlungen an lebenden Wirbeltieren, die mit Angst, Schmerzen, Leiden oder dauerhaften Schäden verbunden sind. Ziel ist es, Tierversuche auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Grundsatz „Reduce, Refine, Replace":
Die drei R (Reduce, Refine, Replace) haben folgende Ziele:
- Reduce: Beschränkung der Anzahl der Versuche und Versuchstiere auf das unbedingt notwendige Mindestmaß
- Refine: Optimierung der Haltungs- und Lebensbedingungen der Versuchstiere vor, während und nach dem Versuch
- Replace: Anwendung von bereits entwickelten Ersatzmethoden ohne Tiere
Antrag auf Genehmigung eines Tierversuches gem. § 26 TVG 2012
Leitfaden Projektbeschreibung
Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung-TKKV
Antrag auf Änderung eines Projekts_Verlängerung der Projektgenehmigung gem. § 28 TVG 2012
Beschreibung von genetisch veränderten Tierlinien - Beilagenblatt zu Projektantrag nach TVG 2012
Antrag auf Genehmigung als Verwender gem. § 16 TVG
Antrag auf Genehmigung eines Projektsleiters gem. § 27 TVG 2012
Information bezüglich Nichttechnische Projektzusammenfassung gem § 31 TVG 2012
Formular nichttechnische Projektzusammenfassung
Information bezüglich Zuordnung von Schweregraden
Anträge sind einzubringen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung
Referat Wasser-, Abfall- und Tierschutzrecht
Stempfergasse 7
8010 Graz
E-Mail: tierschutz@stmk.gv.at
Kontakt
Ansprechpartnerin:
Sabine Haider, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-3101
E-Mail: tierschutz@stmk.gv.at sowie sabine-martina.haider@stmk.gv.at
Mag. Anna Stütz, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-2654
E-Mail: tierschutz@stmk.gv.at sowie anna.stuetz@stmk.gv.at
