Sachkunde
Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel nach dem Tierschutzgesetz
Ab 1. Juli 2026 haben Personen, die bestimmte Tiere halten möchten, bereits vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Der Sachkundenachweis (4-stündiger Theoriekurs) ist bei der erstmaligen Haltung folgender Tierarten erforderlich:
- Hunde
- Reptilien und Amphibien
- bestimmte Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche)
Für die Hundehaltung ist zusätzlich innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes eine praktische Einheit im Ausmaß von 2 Stunden zu absolvieren.
Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren. Der Sachkundenachweis gilt aber bundesweit, er behält daher auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
Ausnahmen:
Personen, die von der Absolvierung des Sachkundenachweises ausgenommen sind, sind unter § 2a Abs. 5 und § 2b Abs. 3 der 2. Tierhaltungsverordnung angeführt.
Anmeldung zu den Sachkundekursen
Die Anmeldung zu einem Kurs hat direkt beim Vortragenden des jeweiligen Kurses zu erfolgen. Die Kontaktdaten der im Land Steiermark autorisierten Vortragenden sind den unten angeführten Listen zu entnehmen.
Durchführung der Sachkundekurse
Organisation und Administration der Kurse erfolgt durch die Vortragenden. Bei Fragen zu den Kursen wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Für die Kurse werden in ganz Österreich dieselben Vortragsunterlagen verwendet. So ist sichergestellt, dass die Inhalte in allen Bundesländern nach den gleichen fachlichen Standards vermittelt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von den Vortragenden eine Bestätigung über die Kursteilnahme ausgestellt.
Für die Ausstellung des Sachkundenachweises ist eine Identitätsüberprüfung (durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises) notwendig.
Die Vortragenden heben für die Durchführung der Kurse kostendeckende Kursbeiträge ein. Diese Beiträge verbleiben ausschließlich bei den jeweiligen Vortragenden. Das Land Steiermark erhält keine Einnahmen aus den Kursen.
Geeignete Personen zur Durchführung der Sachkundekurse im Land Steiermark
Theoriekurse für Hunde
Die Liste der geeigneten Kursanbieterinnen und Kursanbieter für die Durchführung der Theoriekurse betreffend Hunde nach dem Tierschutzgesetz wird demnächst veröffentlicht.
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Übergangsregelung Personen, die bis 30. Juni 2027 aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung einen theoretischen Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden erworben haben, sind von der Absolvierung des bundesrechtlich vorgesehenen Theoriekurses befreit sind. Im Land Steiermark ist für die Haltung von Hunden nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz bzw. der Steiermärkischen Hundekundenachweis-Verordnung ein Hundekundenachweis zu erbringen. Um zu vermeiden, dass Hundehalterinnen und Hundehalter zwei theoretische Sachkundenachweise absolvieren müssen, sind entsprechende Anpassungen der landesrechtlichen Bestimmungen durch die zuständige Abteilung vorgesehen. Bis zur Anpassung werden die nach den landesrechtlichen Bestimmungen absolvierten Hundekundekurse von der Steiermärkischen Landesregierung als gleichwertig mit dem Theoriekurs nach dem Tierschutzgesetz anerkannt. Diese Kurse werden von den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten der Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt. Informationen zu den Kursterminen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde! |
Praxiskurse für Hunde
Die Liste der geeigneten Kursanbieterinnen und Kursanbieter für die Durchführung der Theoriekurse betreffend Hunde nach dem Tierschutzgesetz wird demnächst veröffentlicht.
Theoriekurse für Reptilien und Amphibien
Folgende Personen sind zur Durchführung der Theoriekurse für Reptilien und Amphibien im Land Steiermark berechtigt:
| Name | Kontaktdaten | Termine | Ort |
| Dr. Nils Kley | kontakt@weltdergifte.com |
24.07.2026, |
Online |
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Werner Stangl/ |
25.07.2026, |
Gasthaus Langensiepenstüberl |
Theoriekurse für Papageienvögel
Folgende Personen sind zur Durchführung der Theoriekurse für Papageienvögel im Land Steiermark berechtigt:
(Namen und Termine folgen)
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass nur jene Sachkundekurse anerkannt werden können, die von den auf dieser Website veröffentlichten geeigneten Personen gemäß den Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung durchgeführt werden. Von anderen Personen oder Organisationen angebotene Kurse können für den Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz nicht anerkannt werden.
Ausgenommen davon sind Hundekundekurse nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz bzw. der Steiermärkischen Hundekundenachweis-Verordnung (siehe dazu die Informationsbox Übergangsregelung)!
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum bundesweiten Sachkundenachweis finden Sie unter:
tierwissen.at
TiERWiSSEN ist die offizielle Informationsplattform zum bundesweiten Sachkundenachweis in Österreich.
Rechtsgrundlagen für den bundesweiten Sachkundenachweis
- Tierschutzgesetz:
BGBLA_2024_I_124.pdf - Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung:
BGBLA_2026_II_144.pdf - Erläuterungen zur Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung:
2.THVO Erläuterungen.pdf
Rechtsgrundlagen für den Hundekundenachweis in der Steiermark
RIS - Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz § 3b - Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung
RIS - Stmk. Hundekundenachweis-Verordnung - Landesrecht konsolidiert Steiermark, Fassung vom 11.06.2026
Zuständige Abteilung im Land Steiermark: Abteilung 3 Verfassung und Inneres, Referat Aufenthalts- und Sicherheitswesen
Kontakt
Ansprechpartnerin:
Sabine Haider, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-3101
E-Mail: anlagenrecht@stmk.gv.at sowie sabine-martina.haider@stmk.gv.at
Mag. Anna Stütz, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-2654
E-Mail: anlagenrecht@stmk.gv.at sowie anna.stuetz@stmk.gv.at
