Sachkunde
Sachkundenachweis für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG)
Vor der Neuanschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln ist ab 1. Juli 2026 ein österreichweit gültiger Sachkundenachweis zu erbringen.
Sachkundenachweis für Hunde
- Der Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs sowie einen 2-stündigen Praxisteil.
Sachkundenachweis für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel
- Der Sachkundenachweis für die Haltung von Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln (ausgenommenUnzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche) umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs.
- Ein zusätzlicher Praxisteil ist nicht vorgesehen.
Eine Liste aller von der Steiermärkischen Landesregierung berechtigten Kursanbieterinnen und Kursanbieter (für den Theorie- und/oder Praxisteil) sowie das aktuelle Kursangebot werden auf der Website des Landes Steiermark veröffentlicht.
„Sachkundekurse", die von Personen oder Vereinen angeboten werden, ohne von der Steiermärkischen Landesregierung als Kursanbieter berechtigt worden zu sein und daher nicht auf der Website des Landes Steiermark aufscheinen, können nicht für den ab 1. Juli 2026 erforderlichen Sachkundenachweis anerkannt werden.
Die Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung, welche die näheren Bestimmungen zum Sachkundenachweis regelt und die unmittelbare Rechtsgrundlage bildet, ist derzeit noch nicht in Kraft (Stand: 11. Juni 2026). Die Erlassung dieser Bestimmungen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Bis auf Weiteres werden für Hunde die Hundekundekurse gemäß dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz sowie der Steiermärkischen Hundekundenachweis-Verordnung von der Steiermärkischen Landesregierung anerkannt. Informationen zu den Kursterminen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Behörde nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz.
Rechtsgrundlage für den aktuellen Hundekundenachweis in der Steiermark:
Zuständige Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung: Abteilung 3 Verfassung und Inneres, Referat Aufenthalts- und Sicherheitswesen
Weitere Informationen zum österreichweiten Sachkundenachweis werden nach Inkrafttreten der entsprechenden rechtlichen Grundlage veröffentlicht.
Kontakt
Ansprechpartnerin:
Sabine Haider, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-3101
E-Mail: anlagenrecht@stmk.gv.at sowie sabine-martina.haider@stmk.gv.at
Mag. Anna Stütz, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-2654
E-Mail: anlagenrecht@stmk.gv.at sowie anna.stuetz@stmk.gv.at
