UNESCO Welterbe-Konvention

Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 von der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) entwickelt. Die Welterbe-Konvention unterzeichneten bisher 191 Vertragsstaaten. Österreichs Beitritt zur Konvention erfolgte 1993.

Leitidee der Konvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung als Bestandteil des Welterbes für die ganze Menschheit bewahrt werden sollen". Sie sind nicht Eigentum eines Staates sondern ideeller Besitz der gesamten Menschheit. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, das in ihrem Land befindliche Welterbe zu schützen und zu bewahren. Der Schutz der Welterbestätten liegt zudem nicht allein in der Verantwortung des jeweiligen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft.



Welterbe-Liste

Die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde werden in einer Liste geführt. Ziel ist die Erfassung und Erhaltung des Kultur- und Naturerbes für künftige Generationen. Viele Länder sind daran interessiert, Denkmäler, Ruinen von historischem Wert oder besondere Landschaften als Welterbe deklarieren zu lassen.

Insgesamt umfasst die Liste des Welterbes (Stand: 2020) 869 als Kulturdenkmäler und 213 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 39 Denkmäler sind sowohl Kultur- als auch Naturdenkmäler.

Wie kommt eine Stätte auf die Welterbe-Liste?
Nur der betreffende Staat kann einen Antrag auf Aufnahme einer Stätte in die Liste stellen. Das „Komitee für das Welterbe", das einmal jährlich mit Expertinnen und Experten aus 21 Ländern zusammen tritt, entscheidet dann darüber, ob die vorgeschlagene Stätte in die Welterbe-Liste aufzunehmen oder abzulehnen ist.

 » Welterbe-Liste



Welterbestätten in Österreich

Zum Weltkulturerbe zählen derzeit zehn österreichische Stätten:

  • Altstadt von Salzburg (1995),
  • Schloss und Gärten von Schönbrunn (1996),
  • Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein / Salzkammergut (1997),
  • Semmeringbahn (1998),
  • Stadt Graz - Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg (1998),
  • Kulturlandschaft Wachau (2000),
  • Historisches Zentrum von Wien (2001),
  • Kulturlandschaft Fertö-Neusiedler See, gemeinsam mit Ungarn (2001) und
  • Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen, gemeinsam mit Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien und der Schweiz (2011),
  • Alte Buchenwälder und Buchenwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas (2017).

»  Mehr dazu

  


Kontakt

Kontaktadresse bei Fragen:

  • Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
    Sektion Kunst und Kultur
    1010 Wien, Concordiaplatz 2
    E-Mail: ii@bka.gv.at
  • Bundesdenkmalamt
    1010 Wien, Hofburg - Säulenstiege
    Tel.: +43 / 1 / 53 415 0
    E-Mail: kontakt@bda.at
  • Österreichische UNESCO-Kommission
    1010 Wien, Universitätsstraße 5/4. Stock/12
    Tel.: +43 / 1 / 526 13 01
    E-Mail: oeuk@unesco.at
  • Welterbezentrum UNESCO
    7, place de Fontenoy, F-75352 Paris 07 SP, Frankreich
    Tel.: +33 / 1 / 45 68 10 - 00
     www.unesco.org

 

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).