Artenschutz im Klettergarten – Aktuelle Hinweise
Hintergrund
Der Lebensraum Fels bietet aufgrund seiner besonderen standörtlichen Gegebenheiten einzigartige Lebensbedingungen für speziell angepasste Tier- und Pflanzenarten. So nutzen etwa bestimmte Vogelarten, sog. Felsenbrüter, schwer zugängliche Nischen oder Vorsprünge in steilen Felswänden für ihre Nester und Horste. Dazu zählen geschützte Arten wie Wanderfalke, Uhu, Felsenschwalbe, Mauerläufer, Schwarzstorch und Kolkrabe. Durch die Besiedlung schwer zugänglicher Felswände entgehen diese Arten zahlreichen Beutegreifern und können sich ungestört dem Brutgeschehen sowie der Aufzucht der Jungtiere widmen. Mit der Verbreitung des Sport- und Freizeitkletterns fand jedoch auch eine zunehmende Nutzung der Felslebensräume durch den Menschen statt, wodurch auch der Druck auf diesen bisher weitgehend ursprünglich erhaltenen Lebensraum stetig zunahm. Insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeiten reagieren Vögel äußerst sensibel und können bei auftretenden Störungen zur Aufgabe von bebrüteten Gelegen und Jungtieren veranlasst werden. Dies kann zu einem Ausfall des Nachwuchses einer gesamten Brutsaison führen, was bei Arten mit geringen Reproduktionszahlen bereits eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung der lokalen Populationen darstellen kann. Gemäß dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz § 18 Abs. 2 Z. 3 ist jedes absichtliche Stören, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit verboten. Um eine gemeinsame und konfliktfreie Koexistenz von geschützten Vogelarten und bergsportbegeisterten Personen im Lebensraum Fels zu ermöglichen, werden in der Steiermark flexible, zeitlich begrenzte und an die jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasste Schutzmaßnahmen gesetzt.
Schutzmaßnahmen für felsenbrütende Vogelarten
Ist eine Felswand von einer geschützten Vogelart besiedelt und finden Brut- oder Aufzucht tatsächlich statt, wird von Sachverständigen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung geprüft, ob relevante Störwirkungen durch das Beklettern von im Nahbereich vorhandenen Routen gegeben sind. Ist dies der Fall, ist es zum Schutz des Brut- und Aufzuchtgeschehens erforderlich, dass Routen mit erheblicher Störwirkung vorübergehend nicht beklettert werden. Dazu werden vor Ort entsprechende Hinweisschilder angebracht und aktuelle Informationen darüber auf der gegenständlichen Homepage veröffentlicht. Alle weiteren störungsfreien Routen in der Umgebung stehen weiterhin uneingeschränkt dem Klettersport zur Verfügung. Sobald die Brutzeit vorbei ist, werden die Schilder wieder entfernt und das Klettern ist im gesamten Gebiet wieder bedenken- wie straflos möglich. An Parkplätzen stärker frequentierter Gebiete befinden sich zusätzliche Hinweistafeln, die auf mögliche Vorkommen von Brutvögeln und entsprechende Schutzmaßnahmen aufmerksam machen. Über einen QR-Code können dabei aktuelle Informationen zu Brutvorkommen und Routen mit erheblicher Störwirkung abgerufen werden.
Der Schutz von Brutvögeln im Lebensraum Fels ist ein aktiver Beitrag der Klettercommunity zum Natur- und Artenschutz. Wir bitten daher, auch Ihre Sichtungen von Brutvögeln im Lebensraum Fels unter naturschutz@stmk.gv.at bekannt zu geben und untenstehende Hinweise zu berücksichtigen.
Aktuelle Hinweise - Kletterrouten mit Störwirkung
| Name Klettergarten: | Betroffene Routen: | Brutzeit: | Abbildung/Topo von Routen mit Störeinfluss: |
| Derzeit liegen keine Hinweise auf Kletterouten mit erheblicher Störwirkung vor. |
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 18 Abs. 2 Z. 3 Stmk. Naturschutzgesetz ist jedes absichtliche Stören, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit verboten, sofern sich diese Störung erheblich auswirkt.
Die Einhaltung dieses Verbotstatbestandes wird von der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht - im Auftrag des Amts der Steiermärkischen Landesregierung - überwacht. Übertretungen werden zur Anzeige gebracht und verwaltungsstrafrechtlich geahndet.
