Bauförderung
Der Bund gewährt den Ländern in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik u.a. auch Zweckzuschüsse für den quantitativen und qualitativen Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (siehe
§§ 12 bis 15 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 94/2019, in der jeweils geltenden Fassung).
Für die Vergabe der Bundes und Landesgelder wurde von der Steiermärkischen Landesregierung folgende Richtlinie beschlossen: Richtlinie Vergabe von Zuschüssen gemäß Art. 15a B-VG 2022/23 - 2026/27.
Förderungsanträge können nur in den von der Abteilung 6 festgelegten Zeiträumen („Call") eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums eingebrachte Förderanträge werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Derzeit ist kein Call Zeitraum festgelegt.
Die Träger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichten werden rechtzeitig vor Durchführung des nächsten Calls mittels Rundschreiben der Abteilung 6 informiert.
Ansprechpersonen:
EMail: kin@stmk.gv.at
Oberdorfer Stephanie
Tel: +43 (316) 877-7144
Neuhold Ernst
Tel: +43 (316) 877-6226
Raninger Claudia
Tel: +43 (316) 877-5402
Haring Christopher
Tel: +43 (316) 877-5445