Landtagswahl

Daten zur Landtagswahl 2019

allgemeine Informationen

Die Wahl des Landtages Steiermark ist von der Landesregierung durch Verordnung im Landesgesetzblatt für alle Gemeinden des Landes einheitlich auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag auszuschreiben. In der Wahlausschreibung müssen der Wahltag und der Stichtag festgelegt werden.

Die 48 Mitglieder des Landtages Steiermark werden von den wahlberechtigten Landesbürgerinnen/Landesbürgern (österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark) aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts gewählt.
  

 Landtags-Wahlordnung 2004 - LTWO, LGBl. Nr. 45, idF. LGBl. Nr. 71/2019

 Steiermärkisches Wahlrechtsänderungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 71/2019;

 Landes-Verfassungsgesetz 2010- L-VG, LGBl. Nr. 77/2010, idF. LGBl. Nr. 115/2017;

 Wahlperiode, Funktionsdauer, Ermittlungsverfahren

 Wahlkreise, Anzahl der Mandate

 Aktives Wahlrecht - wer darf wählen?

 Wählbarkeit, passives Wahlrecht - wie kann man bei einer Landtagswahl kandidieren?
Muster Kreis- und Landeswahlvorschlag, Zustimmungs- und Unterstützungserklärung

 Wählen mit Wahlkarte, Briefwahl

 Stimmabgabe vor dem Wahltag

 Muster - Wahlkarte Vorderseite - Rückseite (Format E5 /§ 38 Abs. 3 LTWO)

 Muster amtlicher Stimmzettel (Bsp. Wahlvorschläge der fünf im Landtag vertretenen Parteien

 Muster amtlicher Stimmzettel (Bsp. Wahlvorschläge von zwei im Landtag vertretenen Parteien nicht eingebracht)

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