Landtagswahl - Allgemeines
Daten zur Landtagswahl 2024
LGBl. Nr. 95/2024 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 2024 über die Ausschreibung der Wahl des Landtages Steiermark (Landtagswahl 2024)
Wahltag: 24. November 2024 (Stichtag: 23. September 2024)
- Kundmachung über die Zahl der Mandate in den Wahlkreisen
- Gemeinden und ihre Wahlkreiszuordnung
- abgeschlossene Kreiswahlvorschläge
- endgültige Anzahl der wahlberechtigten Personen
- Wahllokalöffnungszeiten
- abgeschlossene Landeswahlvorschläge
- Anzahl der ausgestellten Wahlkarten (Bezirks- und Wahlkreisebene)
- endgültiges Ergebnis
Allgemeine Informationen
Die Wahl des Landtages Steiermark ist von der Landesregierung durch Verordnung im Landesgesetzblatt für alle Gemeinden des Landes einheitlich auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag auszuschreiben. In der Wahlausschreibung müssen der Wahltag und der Stichtag festgelegt werden.
Die 48 Mitglieder des Landtages Steiermark werden von den wahlberechtigten Landesbürgerinnen und Landesbürgern (österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark) aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts gewählt.
Landtags-Wahlordnung 2004 - LTWO, LGBl. Nr. 45, idgF.
Steiermärkisches Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 - StWRÄG 2023, LGBl. Nr. 16/2024
Landes-Verfassungsgesetz 2010- L-VG, LGBl. Nr. 77/2010, idgF.
Wahlperiode, Funktionsdauer, Ermittlungsverfahren
Passives Wahlrecht - Kandidatur
(Muster Kreiswahlvorschlag und Landeswahlvorschlag enthalten)
Aktives Wahlrecht - wer darf wählen?
Muster - Wahlkarte Vorderseite - Rückseite (Format E5 gemäß § 38 Abs. 3 LTWO)
Muster amtlicher Stimmzettel (Bsp. Wahlvorschläge der sechs im Landtag vertretenen Parteien)
Muster amtlicher Stimmzettel (Bsp. Wahlvorschläge von zwei im Landtag vertretenen Parteien nicht eingebracht)
