Volksbegehren auf Bundesebene
Allgemeines
Zur Mitwirkung bei der Überprüfung von Volksbegehren ist nach Maßgabe des
Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG, die Bundeswahlbehörde berufen, die nach den Bestimmungen der
Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO, jeweils im Amt ist.
Eintragungsbehörde ist die Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich.
Das Büro der Landeswahlbehörde ist mit der Durchführung von bundesweiten Volksbegehren nicht befasst.
Detaillierte Ergebnisse sowie Informationen zu bundesweiten Volksbegehren finden Sie auf der Homepage des
Bundesministeriums für Inneres.
Steiermarkergebnisse der bundesweiten Volksbegehren von 2006 bis 2017
