Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 3] - Zur Startseite[Alt + 4] - Zur Suche[Alt + 5] - Zur Hauptnavigation[Alt + 6] - Zur Subnavigation[Alt + 7] - Kontakt

© gettyimages.at/Zbigniew Pozniak
  • Dienststellen
    • Landesamtsdirektion
    • A1 Organisation und Informationstechnik
    • A2 Zentrale Dienste
    • A3 Verfassung und Inneres
    • A4 Finanzen
    • A5 Personal
    • A6 Bildung und Gesellschaft
    • A7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
    • A8 Gesundheit und Pflege
    • A9 Kultur, Europa, Sport
    • A10 Land- und Forstwirtschaft
    • A11 Soziales, Arbeit und Integration
    • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
    • A13 Umwelt und Raumordnung
    • A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
    • A15 Energie, Wohnbau, Technik
    • A16 Verkehr und Landeshochbau
    • A17 Landes- und Regionalentwicklung
    • Agrarbezirksbehörde für Steiermark
    • Baubezirksleitungen
  • Bezirks­hauptmannschaften
    • BH Bruck-Mürzzuschlag
    • BH Deutschlandsberg
    • BH Graz Umgebung
    • BH Hartberg-Fürstenfeld
    • BH Leibnitz
    • BH Leoben
    • BH Liezen
    • BH Murau
    • BH Murtal
    • BH Südoststeiermark
    • BH Voitsberg
    • BH Weiz
  • Leitbild
  • Ausschreibungen
    • Liegenschaften
    • Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
    • Jobportal
    • Lehre beim Land Steiermark
    • Versteigerung von Fahrzeugen und Geräten.
  • Themen
    • Bauen / Wohnen / Energie
    • Bildung / Kultur
    • Dokumente / Ausweise
    • Europa / International
    • Familie / Generationen
    • Verkehr / Freizeit
    • Gesundheit / Pflege
    • Landwirtschaft / Umwelt / Klima
    • Aufenthalt / Sicherheit
    • Menschen mit Behinderung
    • Soziales und Notfälle
    • Wirtschaft / Tourismus
  • Politik
    • Landesregierung
    • Landtag
  • A13 Umwelt und Raumordnung
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Richtlinien & Publikationen
  • Formulare
  • Stabsstelle Organisation und Personal
  • Referat Wasser-, Abfall- und Umweltrecht
  • Referat Bau- und Raumordnung
  • Referat Naturschutz
  • Referat UVP- und Energierecht
  • Abfall-Berufsrecht
  • Anlaufstelle Erneuerbare Energie
  • EU - Projekte
  • Schifffahrt
    • Servicestelle
    • Zulassung zur Seeschifffahrt
    • Binnenzulassung und Waterbike
    • Fahrverbote Steirische Gewässer
    • Patente und Schiffsführerschulen
    • Terminvereinbarung
  • Tierschutz
  • Umweltanwaltschaft
  • Tierschutzombudschaft
  • Telefonbuch
  • Studien, Gutachten, Umfragen
  1. Sie sind hier:
  2. Verwaltung
  3. Dienststellen
  4. A13 Umwelt und Raumordnung
  5. Schifffahrt
  6. Patente und Schiffsführerschulen
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Richtlinien & Publikationen
  • Formulare
  • Stabsstelle Organisation und Personal
  • Referat Wasser-, Abfall- und Umweltrecht
  • Referat Bau- und Raumordnung
  • Referat Naturschutz
  • Referat UVP- und Energierecht
  • Abfall-Berufsrecht
  • Anlaufstelle Erneuerbare Energie
  • EU - Projekte
  • Schifffahrt
    • Servicestelle
    • Zulassung zur Seeschifffahrt
    • Binnenzulassung und Waterbike
    • Fahrverbote Steirische Gewässer
    • Patente und Schiffsführerschulen
    • Terminvereinbarung
  • Tierschutz
  • Umweltanwaltschaft
  • Tierschutzombudschaft
  • Telefonbuch
  • Studien, Gutachten, Umfragen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
Feedback zu diesem Beitrag verschicken

Patente und Schiffsführerschulen

Anträge und Anzeigen

Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässern ist ein Befähigungsausweis (auch Patent genannt) erforderlich.

Die erforderlichen Kenntnisse können Sie durch Besuch eines entsprechenden Kurses einer örtlich angesiedelten Schiffsführerschule erwerben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil; sie wird von einer Prüfungskommission abgenommen.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung findet in der KFZ-Landesprüfstelle, Petrifelderstraße 102, 8041 Graz, Sitzungszimmer 1 statt (Parkmöglichkeiten sind vorhanden).
Im Anschluss an die theoretische Prüfung wird bei der jeweiligen Schiffsführerschule die Prüfungsfahrt durchgeführt.
Das Schiffsführerpatent in Scheckkarten-Format erhalten Sie im Anschluss an die bestandene Prüfung per Post von der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH zugestellt.

 

Ausnahmen vom Erfordernis eines Befähigungsausweises:

  • Ausländische Führer:innen von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen
    Befähigungsnachweis besitzen
  • Führer:innen von Motorfahrzeugen für Sport- und Erholungszwecke mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW
  • Führer:innen von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden Befähigungsnachweis für die selbständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichischen Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraße, befahren
  • Führer:innen von Beibotten von Fahrzeugen, soweit Sie für Transport-, Rettungs-, Berge- oder Arbeitseinsätze für das Fahrzeug eingesetzt werden

Kosten:

  • Scheckkarte Schiffsführerpatent 10 m - € 29,94
  • Scheckkarte Internationales Zertifikat - € 29,70

  

Formulare
 Schiffsführerpatent - Antrag auf Zulassung zur Prüfung
 Schiffsführerpatent - Antrag auf Ausstellung eines Duplikates
 Schiffsführerpatent - Datenblatt
 Schiffsführerpatent - Ärztliches Gutachten zum Farbunterscheidungsvermögen

 

Schiffsführerschulen - Anzeige

Die Aufnahme eines Schifffahrtsbetriebs muss der Behörde unter Angabe der nachfolgend angeführten Voraussetzungen mindestens zwei Wochen im Voraus gemeldet werden. Die Änderung oder Einstellung des Betriebs sind der Behörde in gleicher Weise anzuzeigen.
 

Voraussetzungen:

  • Der Betrieb dient zur gewerbsmäßigen Schulung von Schiffsführerinnen und Schiffsführern mit Fahrzeugen, für die ein Befähigungsausweis erforderlich ist.
  • Der Betrieb bietet gewerbsmäßig Rafting an.

  

 Erforderliche Angaben und Unterlagen

  

Formulare
Anzeige über die Aufnahme des Schifffahrtsbetriebs zur gewerbsmäßigen Schulung von SchiffsführerInnen (... in Bearbeitung ...)
 Anzeige über die Aufnahme des Schifffahrtsbetriebes zu gewerbsmäßigem Rafting

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen© Fotolia/Aintschie
 Schifffahrtsgesetz (SchFG)
 Schiffsbetriebsverordung - SchBV
 Schifffahrtsrechtsnovelle, Überblick der Änderungen - SchFG und SchBV

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Links

  • BMK - Bewilligungen und Patente

Dokumente

  • Schiffsführerschulen - erforderliche Angaben und Unterlagen

Newsletter

© 2023 Land Steiermark
TwitterFacebookInstagramYoutube
Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Impressum - Datenschutz - Barrierefreiheitserklärung - Sitemap
System: icomedias

Sehr geehrte Damen und Herren!

Kennen Sie schon die neue "Land Steiermark" App?
Sie bietet:

  • zeit- und ortsunabhängige Erledigung zahlreicher Amtswege
  • interessante Informationen aus unserem Bundesland
  • Zugang zu mehreren hundert Services der Landesverwaltung
  • online Terminreservierungen
  • digitaler ZWEI & MEHR-Familienpass

Die App "Land Steiermark" ist auf den App-Stores von Google und Apple kostenlos erhältlich!

Bildergalerie

‹›×