Geschützte Tiere und Pflanzen in der Steiermark und der EU

Artenschutzverordnung

Welche Pflanzen und Tiere geschützt sind ist der Artenschutzverordnung ( LGBl. Nr. 40/2007) zu entnehmen.

Folgende Verbote sind zu beachten:

  • Geschützte Tiere: ein Tötungs- und Fangverbot, Zerstörungs- und Entnahmeverbot von Eiern sowie ein Beschädigungs- und Vernichtungsverbot der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten;
  • Vollkommen geschützte Pflanzen: ein Pflück-, Sammel- und Vernichtungsverbot;
  • Teilweise geschützte Pflanzen: ein Entnahmeverbot von mehr als einem Handstrauß.

Neben diesen Verboten gibt es noch weitere einen kleineren Personenkreis betreffende Verbote. Diese sind am Anfang der Broschüren zu den geschützten Tieren und Pflanzen in der Steiermark angeführt.

Für die Präparation von geschützten Tierarten sowie zum Sammeln von geschützten Pflanzen/Pilzen und zum Fangen von geschützten Tierarten ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 2017 - StNSchG 2017 notwendig.

Dafür sind folgende Formulare zu verwenden:


Broschüren:
 
 Geschützte Tiere in der Steiermark

 Geschützte Pflanzen in der Steiermark

 Geschützte Tiere und Pflanzen in der EU


Plakate zum Thema Artenschutz:

 Plakat Bunte Welt der offenen Kulturlandschaften

 Plakat Feuchtlebensräume

 Plakat Geheimnisse der Wälder

 Plakat Hochlagen


Leitfäden:

 Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

 Leitfaden zu den Jagdbestimmungen  der Vogelschutz-Richtlinie

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