Fischotter
Fischottermanagement
Die Fischotterpopulation verzeichnete im 20. Jahrhundert einen starken Rückgang, infolgedessen waren die Otter in fast ganz Österreich weitgehend verschwunden. Erst der europaweite Schutz des Fischotters nach Anhang II und IV der FFH-RL gab dem Fischotter die Möglichkeit, sich auch in der Steiermark wieder auszubreiten. Nach derzeitigen Kenntnissen ist der Fischotter in der gesamten Steiermark verbreitet. Bestandserhebungen sind aufgrund der Mobilität der Tiere und der weiten Verbreitung methodisch sehr schwer durchzuführen. Somit stellt die Angabe von exakten Zahlen über einen Fischotterbestand nur eine grobe Schätzung dar. Zu den wichtigsten Ursachen für die gute Ausbreitung der Fischotterbestände zählen unter anderem intensiv bewirtschaftete Fischteiche und ein teilweise intensiver Besatz mit adulten Fischen in Fließgewässern.
Dies hat zur Folge, dass dem Fischotter in vielen Fällen übermäßig viel Nahrung zur Verfügung steht. Das dynamische Gleichgewicht zwischen Räuber und Beute wird im Falle des Fischotters unter anderem durch diese „künstlichen" Nahrungsquellen gestört. Damit geht die Rückkopplung verloren, dass bei sinkenden Fischbeständen in natürlichen Gewässern auch der Fischotter im Bestand abnimmt. In einem Gebiet mit Fischteichen wird die Otterdichte in aller Regel höher sein als in einem Gebiet ohne Teiche - aber auch in Gebieten mit Teichen wächst der Otter nicht grenzenlos.
Bauliche Abwehrmaßnahmen gegen den Fischotter an künstlichen Stillgewässern sollen dazu beitragen, den Otterbestand in der Steiermark auf einem dem natürlichen Nahrungsangebot entsprechenden Niveau zu halten. Um diese Begrenzung des künstlichen Nahrungsangebotes möglichst gut zu erreichen, steht jedem Besitzer bzw. Pächter eines künstlich angelegten Stillgewässers mit Fischbesatz eine Förderung von Zaunanlagen oder ähnliches offen; es können also sowohl gewerbliche Fischzuchten, Angelteiche als auch Hobbyteiche etc. in den Genuss der Förderung gelangen.
Es handelt sich daher hier nicht um eine landwirtschaftliche Förderung von Fischzuchten, sondern um eine innovative Maßnahme des Naturschutzes.
Für die fachliche Beratung im Konflikt Fischotter-Teichwirt-Angler wird künftig eine Fischotterberatung zur Verfügung stehen. Sie fungiert für alle Beteiligten als Anlaufstelle für Fragen zum Fischotter, seine Lebensweise sowie seine Ökologie und informiert über effektive Abwehrmaßnahmen an Teichanlagen und deren mögliche Förderung.
Zu den Aufgaben der Fischotterberatung zählt im Rahmen der Umsetzung der Managementmaßnahmen unter anderem:
- Beratung bezüglich einer optimalen, risikoarmen Bewirtschaftung (Art, Zeitpunkt, Menge des Besatzes sowie alternative Maßnahmen)
- Beratung an Teichanlagen bezüglich Fischotterabwehrmaßnahmen
- Beratung an Teichanlagen betreffend schadensminimierender Bewirtschaftung in Hinblick auf den Fischotter (Art, Alter und Menge des Fischbesatzes; Förderung von Puffernahrung)
Förderung von Fischotterabwehrmaßnahmen an künstlichen Stillgewässern mit Fischbesatz:
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Was wird gefördert:
Gegenstand der Förderung ist das Errichten und Instandhalten von Fischotterabwehranlagen (z.B. Zäune, Fischotterbarrieregitter im Wasser, Verbesserung bestehender Abwehrsysteme..) an künstlichen Stillgewässern ab einer Uferlänge von 40 m. - Förderrahmen:
Abwehrmaßnahme Förderung Maximalbetrag Fix-Zäune € 5,00/lfm + € 200,00 Pauschale Maxiamlbetrag Fix-Zäune € 3.300,00 Elektro-Zäune € 4,00/lfm Maximalbetrag Elektro-Zäune € 2.200,00 Maximalbetrag sonstiger Maßnahmen € 2.200,00
3. Wie kann eine Förderung beantragt werden:
- Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit der Fischotterberatung
- Lokalaugenschein gemeinsam mit der Fischotterberatung und einvernehmliche Festlegung der zur Förderung beantragten Abwehrmaßnahme
- Ausfüllen und Unterfertigen des Förderantrages durch den Antragsteller, gemeinsam mit der Fischotterberatung
- Übermittlung des Antragsformulars an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) durch die Antragstellerin/ den Antragsteller
- Förderzusage durch die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz)
- Errichtung/Optimierung der Abwehrmaßnahme
- Rechnungslegung der Materialkosten an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) nach erfolgter Errichtung der Abwehrmaßnahme
- Kontrolle der Ausführung der Maßnahme durch den Bezirksnaturschutzbeauftragten der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
- Auszahlung des Förderbetrages
4. FRISTEN:
- Frist der Antragstellung ist der 15. September des jeweiligen Kalenderjahres, in welchen der Antrag gestellt wird (Poststempel oder Eingangsdatum E-Mail)
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Frist für die Ausbezahlung ist der 15. November des jeweiligen Kalenderjahres, in welchen der Antrag gestellt wird.
Ein Anspruch auf Förderung besteht erst dann, wenn eine schriftliche Bestätigung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 übermittelt wird.
Kontaktdaten Fischotterberatung:
Oliver Gebhardt - Ingenieurbüro für Biologie
Herdergasse 3
8020 Graz
+43 (0) 664 3852343
office@olivergebhardt.at Ansuchen um Förderung einer Fischotterabwehrmaßnahme
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Fischotter Managementplan Steiermark - mit Anhängen
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