Naturdenkmale

Naturdenkmale nach § 11 StNSchG 2017 sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen

  • ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen oder ökologischen Bedeutung

  • ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder

  • ihres besonderen Gepräges für das Landschaftsbild

erhaltungswürdig sind.

Zum Naturdenkmal können insbesondere erklärt werden:
- einzelne Bäume;
- Wasserfälle;
- Felsbildungen;
- Gletscherspuren;
- Moränen;
- Klammen und Schluchten mit ihrer Wasserführung;
- erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Erscheinungsformen (Geotope z.B. Vulkanismus, Wanderblöcke und eiszeitliche Böden);
- Vorkommen einzigartiger Gesteine und Mineralien;
- fossile Tier- oder Pflanzenvorkommen.

Derzeit sind in der Steiermark rund 680 Naturdenkmale unter Schutz gestellt.

Die geographische Lage aller "Naturdenkmale" ist in der  Übersichtskarte Naturdenkmale im GIS Steiermark im Unterthema „Flora & Fauna / Naturräumliche Schutzgebiete" abrufbar.

Informationen können auch aus dem analog geführten Naturschutzbuch der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung oder der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat Graz angefragt werden.

 

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).