Agrarbezirksbehörde für Steiermark

Hübler Jörg, Mag.

Leitung

Manuela Machinger
Sekretariat
Bahnhofgürtel 77, 8020 Graz

Tel:  +43 (316) 877-2890
Fax: +43 (316) 877-3183
E-Mail: abbst@stmk.gv.at

Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Agrarbezirksbehörde für Steiermark
Bahnhofgürtel 77, 8020 Graz
per Telefax: +43 (316) 877-3183
per E-Mail: abbst@stmk.gv.at

2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/

3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

Technischer Leiter

Strobl Martin, Dipl.-Ing.

Tel: +43 (3842) 42756-0

Sachliche Zuständigkeit

Amtsgebäude in 8020 Graz, Bahnhofgürtel 77
Amtsgebäude in 8020 Graz, Bahnhofgürtel 77© ABBST

Die Agrarbezirksbehörde für Steiermark mit Sitz in Graz, einer Dienststelle  in Stainach und einer Servicestelle in Leoben hat die Agenden der Bodenreform wahrzunehmen.

Als Bodenreform sind jene Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeskultur zu verstehen, durch welche die überkommenen
Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse auf gesetzlicher Grundlage und in Übereinstimmung mit den veränderten agrarpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen einer planmäßigen Anpassung und Neuordnung unterzogen werden, um eine Verbesserung der Agrarstruktur zu erreichen.

In Entsprechung dieses Auftrages vollzieht die Agrarbehörde heute folgende Rechtsgrundlagen, bei welchen es sich um Landesgesetze primär auf Basis der Grundsatzgesetzgebung des Bundes handelt:

 

Amtshilfe für Gemeinden und andere Behörden:

für die Gemeinden:
Erstellung von Gutachten in Raumordnungsangelegenheiten
(Bauen im Freiland im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft)

für die Bezirksverwaltungsbehörden und andere Dienststellen des Landes:
Erstellung von Gutachten in Naturschutz- und Rodungsverfahren, sowie Verfahren im Rahmen des Gesetzes zum Schutze landwirtschaftlicher Betriebsflächen und andere.

 

Örtliche Zuständigkeit

Steiermark mit Bezirken
Steiermark mit Bezirken© GIS Steiermark

 Agrarbezirksbehörde für Steiermark, GRAZ:

zuständig für:
Deutschlandsberg, Graz, Graz-Umgebung,  Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark,  Voitsberg, Weiz

 

Dienststelle Stainach mit Servicestelle in Leoben : 

zuständig für:
Liezen, Murau, Murtal, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag

Parteienverkehr und Amtsstunden

Unsere Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung.


Unsere Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr
und Freitag 08.00 bis 12.30 Uhr