Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Verwaltung
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Dienststellen
    • Republik Österreich
    • Übersicht
    • Historische Betrachtung österreichischer Auszeichnungen
    • Richtlinien
    • Statut
    • Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
    • Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
    • Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
    • Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
    • Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
    • Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst
    • Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
    • Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
    • Militärverdienstzeichen
    • Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse
    • Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
    • Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
    • Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
    • Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
    • Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich
    • Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich
    • Goldene Medaille am roten Bande für Verdienste um die Republik Österreich (Lebensrettermedaille)
    • Bundes-Ehrenzeichen
    • Grubenwehrehrenzeichen
    • Ehrenzeichen für die Verdienste um die Befreiung Österreichs
    • Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
    • Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
    • Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
    • Österreichische Olympiamedaille 1964
    • Österreichische Olympiamedaille 1976
    • Bandspangen
    • Bundes-Lebensrettungsmedaille
    • Landesamtsdirektion
    • A1 Organisation und Informationstechnik
    • A2 Zentrale Dienste
    • A3 Verfassung und Inneres
    • A4 Finanzen
    • A5 Personal
    • A6 Bildung und Gesellschaft
    • A7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
    • A8 Gesundheit und Pflege
    • A9 Kultur, Europa, Sport
    • A10 Land- und Forstwirtschaft
    • A11 Soziales, Arbeit und Integration
    • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
    • A13 Umwelt und Raumordnung
    • A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
    • A15 Energie, Wohnbau, Technik
    • A16 Verkehr und Landeshochbau
    • A17 Landes- und Regionalentwicklung
    • Agrarbezirksbehörde für Steiermark
    • Baubezirksleitungen
  • Bezirks­hauptmannschaften
    • BH Bruck-Mürzzuschlag
    • BH Deutschlandsberg
    • BH Graz Umgebung
    • BH Hartberg-Fürstenfeld
    • BH Leibnitz
    • BH Leoben
    • BH Liezen
    • BH Murau
    • BH Murtal
    • BH Südoststeiermark
    • BH Voitsberg
    • BH Weiz
  • Leitbild
  • Ausschreibungen
    • Liegenschaften
    • Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
    • Jobportal
    • Lehre beim Land Steiermark
    • Versteigerung von Fahrzeugen und Geräten.
  • Themen
    • Bauen / Wohnen / Energie
    • Bildung / Kultur
    • Dokumente / Ausweise
    • Europa / International
    • Familie / Generationen
    • Verkehr / Freizeit
    • Gesundheit / Pflege
    • Landwirtschaft / Umwelt / Klima
    • Aufenthalt / Sicherheit
    • Menschen mit Behinderung
    • Soziales und Notfälle
    • Wirtschaft / Tourismus
  • Politik
    • Landesregierung
    • Landtag
  1. Sie sind hier:
  2. Verwaltung
  3. Dienststellen
  4. Landesamtsdirektion
  5. Referat Protokoll und Auszeichnungen
  6. Auszeichnungen
  7. Sichtbare Auszeichnungen
  8. Republik Österreich
  9. Grubenwehrehrenzeichen
  • Übersicht
  • Historische Betrachtung österreichischer Auszeichnungen
  • Richtlinien
  • Statut
  • Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
  • Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst
  • Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
  • Militärverdienstzeichen
  • Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse
  • Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
  • Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
  • Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
  • Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
  • Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich
  • Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich
  • Goldene Medaille am roten Bande für Verdienste um die Republik Österreich (Lebensrettermedaille)
  • Bundes-Ehrenzeichen
  • Grubenwehrehrenzeichen
  • Ehrenzeichen für die Verdienste um die Befreiung Österreichs
  • Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
  • Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
  • Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
  • Österreichische Olympiamedaille 1964
  • Österreichische Olympiamedaille 1976
  • Bandspangen
  • Bundes-Lebensrettungsmedaille
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
Feedback verschicken

Grubenwehrehrenzeichen

Beschreibung

Das Grubenwehrehrenzeichen besteht aus einer bronzenen Medaille, die auf der Vorderseite ein von Lorbeer umrahmtes Kreuz mit einem darüberliegenden ,,Schlägel und Eisen'' zeigt und auf der Rückseite auf dem Adler des österreichischen Bundeswappens die Inschrift ,,Für Verdienste im Grubenrettungsdienst'' trägt.
Der Durchmesser der kreisrunden Medaille beträgt 40 Millimeter.
Die Medaille wird an einem 40 Millimeter breiten dreieckig zusammengefalteten schwarz-grünen, weiß eingefaßten und rot gesäumten Band auf der linken Brustseite getragen.

Bandspange

Bandspangenbreite 40mm, Höhe 10mm

Urkunde und Mappe

Etui

Hersteller: Fa. Czech, Wien

Trageweise

Besitzer des Grubenwehrehrenzeichens tragen die Dekoration an der linken Brustseite.
Miniaturen und Bandspange werden anstelle der Volldekoration an der linken Brustseite getragen. Anstecknadel bzw. Rosette im Knopfloch des Revers.

Gesetz

BGBl.Nr. 63/1954
§ 1.
(1) Zur Anerkennung von besonderen Rettungstaten im Bergbau sowie von Verdiensten im Grubenwehrdienst und um das Grubenrettungswesen wird das Grubenwehrehrenzeichen geschaffen.
(2) Das Ehrenzeichen verleiht der Bundesminister für Handel und Wiederaufbau.
§ 2.
Das Grubenwehrehrenzeichen kann verliehen werden:
a) an Mitglieder einer Grubenwehr, die sich bei Rettungswerken unter Tag unter Einsatz ihres Lebens besonders hervorgetan haben;
b) an Mitglieder einer Grubenwehr, die den Grubenwehrdienst 15 Jahre lang in zufriedenstellender Weise versehen haben;
c) an ehemalige Mitglieder einer Grubenwehr, die vor Erreichung einer Dienstzeit von 15 Jahren wegen eines beim Grubenwehrdienst erlittenen Unfalles aus dem Grubenwehrdienst ausscheiden mußten und diesen Dienst in zufriedenstellender Weise versehen haben;
d) an Personen, die unter besonders schwierigen Umständen in einem der bergbehördlichen Aufsicht unterstehenden Betrieb entweder Menschen aus einer Lebensgefahr gerettet oder eine einem solchen Betrieb drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben;
e) an Personen, die sich um das Grubenrettungswesen ganz besondere Verdienste erworben haben.
§ 3
Die Ausstattung des Ehrenzeichens und das Verleihungsverfahren werden durch Verordnung geregelt.
§ 4
Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über.
§ 5
Das unbefugte Tragen des Grubenwehrehrenzeichens wird von der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde erster Instanz als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 21 € bestraft.
§ 6.
(1) Mit dem Vollzug dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau betraut.
(2) § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 29. Juni 1954, betreffend die Ausstattung des Grubenwehrehrenzeichens
und das Verleihungsverfahren StF: BGBl. Nr. 198/1954
§ 1.
(1) Das Grubenwehrehrenzeichen besteht aus einer bronzenen Medaille, die auf der Vorderseite ein von Lorbeer umrahmtes Kreuz mit einem darüberliegenden ,,Schlägel und Eisen'' zeigt und auf der Rückseite auf dem Adler des österreichischen Bundeswappens die Inschrift ,,Für Verdienste im Grubenrettungsdienst'' trägt. Der
Durchmesser der kreisrunden Medaille beträgt 40 Millimeter.
(2) Die Medaille wird an einem 40 Millimeter breiten dreieckig zusammengefalteten schwarz-grünen, weiß eingefaßten und rot gesäumten Band auf der linken Brustseite getragen.
§ 2
(1) Vorschläge für die Verleihung des Ehrenzeichens sind dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau durch die Berghauptmannschaften zu erstatten.
(2) Beim Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau wird ein Verzeichnis über die Verleihungen geführt.
§ 3
Über die Verleihung des Grubenwehrehrenzeichens erhält der Beliehene eine vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau ausgefertigte Verleihungsurkunde.
 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie