GRW - Drucksorten - Serviceseite
Info - Allgemein
Der Großteil der für die Durchführung der Gemeinderatswahlen notwendigen Formulare und Kundmachungen sowie die Niederschriften werden vom Büro der Landeswahlbehörde - Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau - edv-mäßig zur Verfügung gestellt. Diese Dokumente enthalten die im Gesetz vorgeschriebenen Mindestinhalte, können jedoch bei Bedarf auch erweitert oder ergänzt werden.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass Kundmachungen und Verlautbarungen, die in der Gemeindewahlordnung 2009 - GWO, LGBl. Nr. 59/2009, idgF., vorgeschriebenen Inhalte aufweisen, und auch lesbar sind.
Leitfaden für die Gemeinden und Bezirkswahlbehörden
Broschüre über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln
Niederschriften
Folgende Niederschrift(en) stehen zur Verfügung:
NS rosa: | Vorprüfung der brieflich eingelangtgen Wahlkarten (Nicht verpflichtend!) |
NS grau: | Prüfung der brieflich eingelangten Wahlkarten |
NS blau: | Besondere (fliegende) Wahlbehörde am Wahltag |
NS grün: | Sprengelwahlbehörden und - in Gemeinden, die nicht in Wahlsprengel eingeteilt sind - für Gemeindewahlbehörden |
NS gelb: | Gemeindewahlbehörde zur Zusammenrechnung der Ergebnisse in den Wahlsprengeln und Feststellung des Gesamtergebnisses |
! Beilage zu allen Niederschriften Info - Beschlussfähigkeit
Niederschrift - rosa
für die Gemeindewahlbehörde für die Vorprüfung der brieflich eingelangten Wahlkarten
Anlagen: Merkblatt zu Abweichungen (Diskrepanzen)
(A7: Stand: 25. Februar 2025)
Niederschrift - grau
für die Gemeindewahlbehörde zur Prüfung der brieflich eingelangten Wahlkarten
(A7: Stand: 25. Februar 2025)
Niederschrift - blau
für die besondere (fliegende) Wahlbehörde am Ersatzwahltag
Anlagen: Verzeichnis der aufzusuchenden Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler
Abstimmungsverzeichnis der aufgesuchten Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler
(A7: Stand: 25. Februar 2025)
Niederschrift - grün
für Sprengelwahlbehörden und - in Gemeinden, die nicht in Wahlsprengel eingeteilt sind - für Gemeindewahlbehörden
Anlagen für die Sprengelwahlbehörden: Abstimmungsverzeichnis
Verzeichnis - Mittels Präsenzwahl haben aufgrund von Wahlkarten folgende Personen nach Abnahme der Wahlkarten gewählt
Sofortmeldung
Vorzugsstimmenprotokoll
Anlagen - für die Gemeindewahlbehörde - bei Gemeinden ohne Sprengeleinteilung: Abstimmungsverzeichnis
Verzeichnis - Mittels Präsenzwahl haben aufgrund von Wahlkarten folgende Personen nach Abnahme der Wahlkarten gewählt
Sofortmeldung
Vorzugsstimmenprotokoll
D´Hondtsche Mandatsermittlung
Feststellung der Gewählten und der Ersatzmitglieder
(A7: Stand: 25. Februar 2025)
Niederschrift - gelb
Gemeindewahlbehörde zur Zusammenrechnung der Sprengelwahlergebnisse und Feststellung des Gesamtergebnisses
Anlagen: Sofortmeldung
Tabelle zur Niederschrift der Gemeindewahlbehörde - Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse - Excel - (enthält Formeln)
Vorzugsstimmenprotokoll
D´Hondtsche Mandatsermittlung
Feststellung der Gewählten und der Ersatzmitglieder
(A7: Stand: 25. Februar 2025)
Konstituierende Sitzung des Gemeinderates
(Durchführungserlass, Muster Kundmachungen und Niederschriften)
Formulare - download
Berichtigungsantrag
Eintrittsschein (Muster Anlage 4 der GWO)
Information über den Wahlvorgang in leicht lesbarer Form gemäß § 61 Abs. 6 GWO (Stand: 21. Februar 2025)
Kundmachungen
KM - Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde und Vertrauenspersonen (§ 16/4 GWO)
KM - Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (§ 50, § 53 GWO)
KM - Verfügungen der Gemeindewahlbehörde - Aushang beim Sprengelwahllokal
KM - Mitglieder der besonderen ("fliegenden") Wahlbehörden (§ 10 GWO)
KM - Auflegung des Wählerverzeichnisses (§ 28 GWO)
Die vorbereitete Kundmachung dient als Muster für die Veröffentlichung der Gemeindewahlvorschläge. Es steht der Gemeinde frei, die Kundmachung edv-mäßig oder in anderer Form - eventuell Druck - aufzubereiten.
Aus der Kundmachung müssen alle Listennummern sowie der Inhalt der Wahlvorschläge (§ 42 Abs. 3 Z 1 bis 3 GWO), abgesehen von Geburtstagen, Geburtsmonaten, Geburtsorten, Straßennamen und Hausnummern, zur Gänze ersichtlich sein.
Die Schriftgröße (Höhe der Großbuchstaben) auf der Veröffentlichung hat zumindest 2,8 mm zu betragen.
KM - Veröffentlichung Gemeindewahlvorschläge (§ 49/6 GWO) - Format A3
Druck
Hier angeführte Wahlunterlagen werden nur in gedruckter Form zu Verfügung stellt.
- Wahlkarte Vorder- und Rückseite, Kuvert E5 (§ 39 Abs. 3 GWO)
- Wahlkarten-Schablonen (§ 39 Abs. 4 GWO)
- Informationsblatt für die Stimmabgabe mittels Wahlkarte (§ 39 Abs. 4 GWO)
- Klebeetiketten für die Versendung der Wahlkarten (§ 39 Abs. 4 GWO)
- Stimmzettel-Schablonen (§ 71 Abs. 1 GWO)
- Amtliche Stimmzettel (§ 71 GWO)
- Wahlkuverts, C5, undurchsichtig blau (§ 59 GWO)