Anerkennung von Ausbildungsstätten und deren Visitation nach dem Ärztegesetz 1998
Ärztinnen und Ärzte dürfen ausschließlich an Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsstätten ausgebildet werden. Seit 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem Ärztegesetz 1998 bei den jeweiligen Landeshauptleuten. Auch für die Visitationen anerkannter Ausbildungsstätten sind die Landeshauptleute zuständig, wobei diese Aufgaben in der Steiermark vom Referat Gesundheitsrecht der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege wahrgenommen werden.
Die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Ausbildung in der Allgemeinmedizin und in einem Sonderfach sind in den §§ 9ff ÄrzteG 1998 geregelt. Der entsprechende Antrag ist mitsamt allen Beilagen beim Referat Gesundheitsrecht per E-Mail oder postalisch einzubringen. Nach Einlangen des Antragsformulars und der vollständigen Unterlagen erfolgt eine inhaltliche Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen und die Einholung der Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer. Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens wird der Antragstellerin/dem Antragsteller mitgeteilt und dieser/diesem gleichzeitig die Gelegenheit gegeben, zu den Ergebnissen der Behörde Stellung zu nehmen. Abschließend ergeht ein Bescheid über die Anerkennung als Ausbildungsstätte und/oder über die Festsetzung von (weiteren) Ausbildungsstellen. Im Bedarfsfall hat auch eine Einschränkung der Anerkennung oder Aberkennung zu erfolgen.
Zur Wahrung der Ausbildungsqualität sind regelmäßig Visitationen der anerkannten Ausbildungsstätten durchzuführen.
V4_Antrag_Festsetzung_weitere_Stellen
V7_Antrag Lehrpraxis für Allgemeinmedizin
V9_Antrag Lehrgruppenpraxis für Allgemeinmedizin gem. § 12a Ärztegesetz 1998
Anlage 1.B.2.1.1 SFG Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Anlage 1.B.3 SFS Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Anlage 1.B.2.1.2 SFG Innere Medizin
Anlage 1.B.2.1.3 SFG Kinder- und Jugendheilkunde
Anlage 1.B.2.1.4 SFG Orthopädie und Traumatologie
Anlage 1.B.2.1.5 SFG Neurologie
Anlage 1.B.2.1.6 SFG Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Anlage 1.B.2.1.7 SFG Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Anlage 1.B.2.1.8 SFG Haut- und Geschlechtskrankheiten
Anlage 1.B.2.2.1 SFG Anästhesiologie und Intensivmedizin
Anlage 1.B.2.2.2 SFG Augenheilkunde und Optometrie
Anlage 1.B.2.2.3 SFG Allgemein- und Viszeralchirurgie
Anlage 1.B.2.2.4 SFG Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Anlage 1.B.2.2.6 SFG Radiologie
Anlage 1.B.2.2.7 SFG Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
Anlage 1.B.2.2.8 SFG Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Ansprechpersonen:
Mag.a Valentina Harrer-Spampinato
Tel.: +43 (316) 877-4413
E-Mail: valentina.harrer-spampinato@stmk.gv.at
Mag.a Johanna Hammer-Feldbaumer
Tel.: +43 (316) 877-3365
E-Mail: johanna.hammer-feldbaumer@stmk.gv.at
